Nutzungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der bbai GmbH (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service Plattform "InsoHiwi".
  2. Diese Nutzungsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  3. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software "InsoHiwi" zur Nutzung über gesicherte HTTPS-Verbindungen über das Internet. Die individuell zwischen den Parteien vereinbarten Konditionen wie Leistungsumfang, Laufzeit und Vergütung sind in einer separaten vertraglichen Vereinbarung geregelt. Diese Nutzungsbedingungen ergänzen eine solche Vereinbarung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsumfang und Weiterentwicklung

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software "InsoHiwi" als Software-as-a-Service zur Verfügung. Die Software dient der Unterstützung bei der Analyse und Bearbeitung von Insolvenzverfahren.
  2. Der konkret vereinbarte und geschuldete Leistungsumfang, insbesondere die Anzahl der inkludierten Benutzer, die Anzahl der monatlich zu analysierenden Insolvenzfälle, die verfügbaren Funktionsmodule sowie etwaige Zusatzleistungen, ergibt sich abschließend und ausschließlich aus der individuellen vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, die Software und ihre Funktionen jederzeit weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und anzupassen, um technologischen Fortschritt zu berücksichtigen oder die Leistung zu verbessern. Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte, über den bei Vertragsschluss vereinbarten Zweck hinausgehende Funktionalitäten oder auf die Beibehaltung veralteter Funktionen besteht nicht, solange die Kernfunktionen des vereinbarten Leistungsumfangs erhalten bleiben. Wesentliche Änderungen, die den Kern des Leistungsumfangs berühren, wird der Anbieter dem Kunden mit angemessener Frist ankündigen.

§ 3 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Rechte an der Software: Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares und auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Recht ein, auf die Software "InsoHiwi" über das Internet zuzugreifen und sie für die in der individuellen Vereinbarung festgelegten Zwecke zu nutzen. Sämtliche Urheber-, Eigentums- und sonstigen Schutzrechte an der Software, der zugrundeliegenden Datenbank und allen zugehörigen Komponenten verbleiben vollumfänglich beim Anbieter. Dem Kunden wird kein Recht am Quellcode der Software eingeräumt.
  2. Rechte an Kundendaten: Alle Rechte an den vom Kunden in die Plattform eingegebenen oder hochgeladenen Daten und Inhalten (Rohdaten) verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter jedoch das nicht-ausschließliche und auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, diese Daten zu speichern, zu vervielfältigen und zu bearbeiten, soweit dies zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen erforderlich ist.
  3. Rechte an den Arbeitsergebnissen: Sämtliche Rechte an den von der Software für den Kunden individuell erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Analysen, Steckbriefe, Anfechtungsentwürfe) gehen mit ihrer Erstellung vollumfänglich auf den Kunden über. Der Kunde kann diese Ergebnisse für seine eigenen Geschäftszwecke frei und uneingeschränkt nutzen, bearbeiten und verwerten. Der Anbieter beansprucht keine Rechte an diesen kundenspezifischen Ergebnissen und wird diese nicht für andere Kunden oder zur allgemeinen Verbesserung seiner KI-Modelle verwenden.
  4. Gewährleistung des Anbieters: Der Anbieter gewährleistet, dass die vertragsgemäße Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt. Voraussetzung für die Haftung und Freistellung durch den Anbieter ist, dass der Kunde den Anbieter von geltend gemachten Ansprüchen Dritter unverzüglich schriftlich informiert, die Kontrolle über die rechtliche Auseinandersetzung vollumfänglich dem Anbieter überlässt und ihm angemessene Unterstützung bei der Abwehr der Ansprüche gewährt. Macht ein Dritter eine solche Rechtsverletzung geltend, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder die Software so ändern oder ersetzen, dass keine Rechte mehr verletzt werden, die Software aber im Wesentlichen dem vereinbarten Funktionsumfang entspricht, oder dem Kunden ein Nutzungsrecht verschaffen.
  5. Beschränkungen: Dem Kunden ist es untersagt, die Software über den vereinbarten Zweck hinaus zu nutzen, sie zu verändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters zugänglich zu machen oder zu unterlizenzieren.

§ 4 Registrierung und Nutzerkonto

  1. Die Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Dienste setzt eine erfolgreiche Registrierung und die Erstellung eines Nutzerkontos voraus.
  2. Die Registrierung für eine juristische Person (z.B. eine Kanzlei) darf nur von einer hierfür vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden. Der Kunde sichert zu, dass die bei der Registrierung handelnde Person zur Vertretung der juristischen Person berechtigt ist.
  3. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Der Anbieter ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 5 Kostenlose Testphase

  1. Der Anbieter stellt neuen Kunden eine optionale, zeitlich begrenzte kostenlose Testphase zur Verfügung. Die Dauer und der Funktionsumfang richten sich nach dem Angebot zum Zeitpunkt der Registrierung.
  2. Während der Testphase können der Funktionsumfang und die Verfügbarkeit eingeschränkt sein. Die Haftung des Anbieters ist während der Testphase auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  3. Die Testphase endet automatisch nach Ablauf der festgelegten Dauer. Sie wird nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag umgewandelt. Möchte der Kunde "InsoHiwi" weiternutzen, muss er aktiv einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen.
  4. Da die Testphase sowie etwaige andere Dienste oder Module, die vom Anbieter ausdrücklich als kostenlos bereitgestellt werden, unentgeltlich sind, ist der Anbieter jederzeit berechtigt, diese ohne Einhaltung einer Frist und ohne Vorankündigung zu ändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Ein Anspruch des Kunden auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz wird hierdurch nicht begründet.
  5. Nach Ende der Testphase wird das Nutzerkonto des Kunden in einen eingeschränkten Modus mit reduzierten Funktionen versetzt. Der Kunde kann sich weiterhin einloggen und seine bestehenden Daten und Ergebnisse einsehen, jedoch keine neuen Daten mehr hochladen oder bestehende Daten bearbeiten. Schließt der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Testphase einen kostenpflichtigen Vertrag ab, ist der Anbieter berechtigt, sämtliche vom Kunden während der Testphase eingegebenen Inhalte und Daten unwiderruflich zu löschen.

§ 6 Verfügbarkeit

  1. Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt. Als Übergabepunkt gilt der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Die Internetverbindung des Kunden liegt in dessen Verantwortungsbereich.
  2. Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind geplante Wartungsfenster. Diese finden vorzugsweise an Wochenenden statt und werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt. Die Gesamtdauer geplanter Wartungsfenster wird 10 Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten.
  3. Ebenfalls von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfälle, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind oder die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z.B. Angriffe auf die Infrastruktur, Verschulden Dritter). Hiervon ausgenommen sind notwendige, kurzfristige Wartungsarbeiten zur Behebung von Sicherheitsschwachstellen (Notfallwartung), die auch ohne Einhaltung der Ankündigungsfrist durchgeführt werden können, um die Sicherheit des Dienstes zu gewährleisten.

§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die in der individuellen Vereinbarung und diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Pflichten zu erfüllen. Er ist für die von ihm eingegebenen Inhalte und Daten allein verantwortlich.
  2. Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für den Zugriff auf die Software (z.B. Internetverbindung, aktueller Browser) selbst zu schaffen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten, durch sichere Passwörter zu schützen und sicherzustellen, dass kein unbefugter Dritter Zugriff erlangt. Bei Verdacht auf Missbrauch sind die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern.
  4. Der Kunde erkennt an, dass die KI-generierten Ergebnisse von "InsoHiwi" lediglich unterstützenden Charakter haben. Er ist verpflichtet, diese Ergebnisse vor jeder weiteren Verwendung sorgfältig auf ihre inhaltliche, rechtliche und wirtschaftliche Richtigkeit zu prüfen. Die vom System generierten Ergebnisse stellen kein verbindliches Gutachten oder eine rechtsverbindliche Einschätzung dar und dürfen nicht ohne eigene Prüfung als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden. Insbesondere stellen die von "InsoHiwi" erstellten Analysen, Bewertungen oder Empfehlungen keine Rechtsberatung dar und können die Prüfung durch einen qualifizierten Juristen nicht ersetzen.
  5. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Entscheidungen, die er auf Basis der von "InsoHiwi" bereitgestellten Informationen trifft. Dies gilt insbesondere für Entscheidungen mit rechtlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen auf Dritte (z.B. Gläubiger, Schuldner, Verfahrensbeteiligte).
  6. Dem Kunden obliegt die eigenverantwortliche und regelmäßige Sicherung seiner Originaldaten (Rohdaten), die er zur Verarbeitung in die Plattform hochlädt. Die vom Anbieter erstellten Backups dienen ausschließlich der Wiederherstellung der Plattform im Notfall (Disaster Recovery) und ersetzen nicht die Notwendigkeit einer primären Datensicherung durch den Kunden.
  7. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten (z.B. durch mangelhafte Datensicherheit), ist der Anbieter für die Dauer der Beeinträchtigung von seinen Leistungspflichten (insb. der Einhaltung von Verfügbarkeitszusagen) befreit. Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen. Der Kunde hat dem Anbieter alle hieraus entstehenden Schäden und Mehraufwände zu erstatten.
  8. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch den Kunden oder auf von ihm verursachten oder hochgeladenen rechtswidrigen Inhalten beruhen.
  9. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform vorübergehend oder im Wiederholungs- oder schweren Fall auch dauerhaft zu sperren, wenn der Kunde durch sein Verhalten oder durch von ihm bereitgestellte Inhalte den sicheren Betrieb oder die Integrität der Plattform oder der Systeme des Anbieters gefährdet. Der Anbieter wird den Kunden nach Möglichkeit über die beabsichtigte Sperrung vorab informieren. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Bereitstellung der Software vereinbarte Vergütung an den Anbieter zu zahlen. Die konkrete Höhe der Vergütung, eventuelle Einrichtungsgebühren und das Abrechnungsintervall ergeben sich abschließend aus der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
  2. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, entsprechenden Rechnungen direkt an den Kunden in seiner Funktion als Insolvenzverwalter für die jeweilige Insolvenzmasse zu stellen. Der Kunde bleibt jedoch gegenüber dem Anbieter stets der alleinige Vertragspartner und haftet vollumfänglich für die Begleichung der Rechnung. Die Zahlung durch den Kunden wird in jedem Fall, unabhängig vom Auszahlungsstand der Insolvenzmasse, spätestens sechs (6) Monate nach Rechnungsdatum fällig.
  3. Der Anbieter stellt dem Kunden Rechnungen entsprechend dem in der individuellen Vereinbarung festgelegten Abrechnungsintervall aus, in der Regel im Voraus.
  4. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt:
    1. Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern;
    2. nach vorheriger Ankündigung den Zugang des Kunden zur Plattform vorübergehend zu sperren, bis die ausstehende Forderung vollständig beglichen ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet;
    3. das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Fristsetzung außerordentlich zu kündigen und nach einer weiteren angemessenen Frist sämtliche Daten des Kunden zu löschen.
  6. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis gestattet.

§ 9 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Gesamthaftung des Anbieters pro Schadensfall ist, außer in den Fällen des Absatz 1, auf die Höhe der vom Kunden in den 12 Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlten Netto-Vergütung, maximal jedoch auf 25.000 EUR, begrenzt.
  4. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit oder Verwertbarkeit der von der KI generierten Ergebnisse. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
  5. Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden entstanden wäre.
  6. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen (z.B. unsichere Passwörter) oder Fehlkonfigurationen auf Seiten des Kunden zurückzuführen sind.

§ 10 Referenznennung

Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter ihn nach Vertragsschluss mit Namen und Firmenlogo als Referenzkunden auf seiner Website und in anderen Marketingmaterialien benennen darf; diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden. Darüberhinausgehende Marketingmaßnahmen (z.B. die Erstellung einer detaillierten Fallstudie) werden vorab gesondert mit dem Kunden abgestimmt.

§ 11 Änderungen der Nutzungsbedingungen und Preise

  1. Der Anbieter ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen sowie die Preise für zukünftige Abrechnungsperioden mit einer angemessenen Frist von mindestens sechs Wochen zu ändern, um beispielsweise gestiegene Kosten für die Leistungserbringung (insbesondere für technische Infrastruktur oder Lizenzen Dritter) auszugleichen oder sein Leistungsangebot weiterzuentwickeln. Die geplante Änderung wird dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
  2. Im Falle einer Preiserhöhung oder einer für den Kunden nachteiligen Änderung der Nutzungsbedingungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung auf dieses Sonderkündigungsrecht und darauf hinweisen, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht von seinem Recht Gebrauch macht.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit und Ordentliche Kündigung: Die anfängliche Mindestlaufzeit, die Dauer der automatischen Vertragsverlängerung sowie die Fristen für eine ordentliche Kündigung ergeben sich aus der individuellen vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Jede Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail).
  2. Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn:
    1. der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Vergütung mehr als 30 Tage in Verzug ist;
    2. der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen wird;
    3. der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen seine in der individuellen Vereinbarung oder diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Pflichten verstößt.
  3. Folgen der Beendigung: Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des Kunden zur Plattform "InsoHiwi" gesperrt. Eine Rückerstattung von im Voraus gezahlten Vergütungen für die verbleibende Laufzeit ist im Falle einer vom Kunden zu vertretenden außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter ausgeschlossen.
  4. Vertragsübertragung durch den Anbieter: Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen oder auf eine zur Fortführung des Geschäftsbetriebs gegründete Nachfolgegesellschaft zu übertragen. Der Anbieter wird den Kunden über die geplante Übertragung mindestens vier (4) Wochen im Voraus in Textform informieren. Im Falle einer solchen Vertragsübertragung steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung ein Sonderkündigungsrecht zu. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, so läuft der Vertrag mit dem neuen Vertragspartner zu den vereinbarten Konditionen weiter.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Aktualisiert am 9. Juli 2025