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Forensische KI-Analyse

Anfechtungsprüfung
nach §§ 129–147 InsO

Die Insolvenzanfechtung ist das wichtigste Instrument zur Massemehrung. InsoHiwi prüft jede Transaktion systematisch auf alle Anfechtungstatbestände — vollständig und mit Quellenverweisen.

Jede Buchung wird gegen alle Anfechtungstatbestände geprüft — automatisch, lückenlos, mit Begründung.

01

Deckungs- und Vorsatzanfechtung

Jede Zahlung wird automatisch auf kongruente (§ 130) und inkongruente Deckung (§ 131) geprüft — einschließlich Pfändungspfandrechte. Bei Kenntnis-Indizien wird die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO geprüft.

02

Unentgeltliche Leistungen & Gesellschafterdarlehen

Schenkungen, zinslose Darlehen und Zuwendungen ohne Gegenleistung werden nach § 134 InsO erfasst. Rückzahlungen auf Gesellschafterdarlehen prüft InsoHiwi nach § 135 InsO.

03

Automatische Fristenzuordnung

Jede Transaktion wird den relevanten Anfechtungszeiträumen zugeordnet — vom letzten Monat vor Antrag bis zum vierjährigen Vorsatzzeitraum. Bei Nahestehenden gelten erweiterte Fristen nach § 138 InsO.

04

Bargeschäft und Absonderung

Bargeschäfte nach § 142 InsO werden strukturiert geprüft: Parteivereinbarung, Gleichwertigkeit, zeitlicher Zusammenhang. Absonderungsrechte werden gegen die Gläubigerbenachteiligung abgewogen.

05

Verjährungsberechnung

Für jeden Anfechtungsanspruch berechnet InsoHiwi die Verjährungsfrist nach § 146 InsO i.V.m. §§ 195, 199 BGB — damit kein Anspruch durch Fristablauf verloren geht.

06

Detailseite pro Anfechtungsgegner

Für jeden potenziellen Anfechtungsgegner erstellt InsoHiwi eine Detailseite mit Sachverhalten, Strategie-Bewertung, Einwänden und Rückforderungsbetrag.

Rechtlicher Rahmen

§§ 129–147 InsO

§ 130

Kongruente Deckung

Rechtshandlungen, die einem Gläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewähren, die er in dieser Art und zu dieser Zeit beanspruchen konnte. Anfechtbar in den letzten drei Monaten vor Antragstellung bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit.

§ 131

Inkongruente Deckung

Leistungen, die der Gläubiger nicht oder nicht in dieser Art beanspruchen konnte. Bereits im zweiten und dritten Monat vor Antrag anfechtbar — unabhängig von der Kenntnis des Gläubigers.

§ 133

Vorsatzanfechtung

Rechtshandlungen mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz in den letzten vier Jahren vor Antragstellung. InsoHiwi identifiziert Kenntnis-Indizien wie Ratenzahlungsvereinbarungen, Pfändungen und Mahnverfahren.

§ 134

Unentgeltliche Leistungen

Unentgeltliche Leistungen des Schuldners in den letzten vier Jahren vor Antragstellung sind anfechtbar. InsoHiwi identifiziert Spenden, zinslose Darlehen und Zuwendungen ohne Gegenleistung.

§ 135

Gesellschafterdarlehen

Rückzahlungen auf Gesellschafterdarlehen im letzten Jahr vor Antragstellung sind anfechtbar. InsoHiwi erkennt Gesellschafterbeziehungen und ordnet Darlehensrückzahlungen automatisch zu.

§ 142

Bargeschäft

Leistungen, für die unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung erbracht wurde, sind privilegiert. InsoHiwi prüft den zeitlichen Zusammenhang automatisch.

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