Haftungsanalyse für
Organe und Berater
Geschäftsführer, Gesellschafter, Berater — InsoHiwi prüft systematisch, wer wann gegen welche Pflicht verstoßen hat und welche Ansprüche daraus resultieren.
Automatische Fristberechnung, Zuordnung zu Haftungsadressaten und Einordnung — alles dokumentiert.
Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
InsoHiwi berechnet automatisch die Dreiwochenfrist ab Zahlungsunfähigkeit und die Sechswochenfrist ab Überschuldung. Verspätete Antragstellungen werden erkannt und der Neugläubigerschaden beziffert.
Verbotene Zahlungen (§ 15b InsO)
Alle Abflüsse nach Eintritt der Insolvenzreife werden identifiziert. Privilegierte Zahlungen — Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, betriebsnotwendige Ausgaben — werden automatisch abgegrenzt.
Beraterhaftung
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte werden auf Pflichtverletzungen geprüft: Warnpflichten bei Krise, Redepflichten, Bilanzierungsfehler und fehlerhafte Sanierungsberatung.
Faktische Geschäftsführung
InsoHiwi prüft, ob Externe — Berater, Geldgeber oder Gesellschafter ohne Organstellung — faktisch die Geschäfte gelenkt haben. Die Rechtsfolge: Haftung wie ein formelles Organ.
Kapitalerhaltung und Versicherungsregress
Verdeckte Gewinnausschüttungen und Kapitalabflüsse an Gesellschafter werden erkannt. Bei Beratern prüft InsoHiwi die Berufshaftpflicht auf Deckungssumme und Ausschlüsse.
Detailseite pro Haftungsadressat
Für jeden Haftungsadressaten — ob Geschäftsführer, Gesellschafter oder Berater — erstellt InsoHiwi eine Detailseite mit Sachverhalten, Strategien und Verjährungsfristen.
§§ 15a, 15b InsO und weitere Haftungstatbestände
Insolvenzantragspflicht
Geschäftsführer und vertretungsberechtigte Organe sind verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. InsoHiwi berechnet diese Fristen automatisch.
Zahlungsverbot
Nach Eintritt der Insolvenzreife dürfen Zahlungen nur noch geleistet werden, wenn sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind. InsoHiwi identifiziert alle Zahlungen im relevanten Zeitraum und prüft die Privilegierung.
GmbHG / §§ 92, 93 AktG
Ergänzend prüft InsoHiwi Hinweise auf Kapitalerhaltungsverstöße und existenzvernichtende Eingriffe, die zu Erstattungsansprüchen gegenüber Gesellschaftern und Organen führen können.
Deliktische Haftung / Beraterhaftung
Bei konkreten Pflichtverletzungen prüft InsoHiwi deliktische Ansprüche aus § 823 BGB sowie berufsspezifische Haftungsnormen für Steuerberater (§ 67 StBerG), Wirtschaftsprüfer (§ 321 HGB) und Rechtsanwälte.
So nutzen Sie InsoHiwi.
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